N I E D E R S C H R I F T
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bohmstedt am Dienstag, dem 09.02.2010, 20.00 Uhr, in der Gaststätte Waldheim Haaks in Bohmstedt.
Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Tücksen
Gemeindevertreter Hans Feddersen
Gemeindevertreter Bendix Jensen
Gemeindevertreter Hans Peter Albrecht
Gemeindevertreter Andreas Feddersen
Gemeindevertreter Jan Andreas Homann
Gemeindevertreter Ralf Kille
Gemeindevertreterin Maike Paulsen
Gemeindevertreter Friedrich Petersen
Gemeindevertreter Harald Petersen
Gemeindevertreterin Silvia Petersen
Gäste:
Wehrführer Klaus Lesch
Stellv. Wehrführer Jens Tücksen
Projektierer Bürgersolarpark Wolfgang Paulsen
Protokollführer: Nico Wischnewski, Amt Mittleres Nordfriesland
Bürgermeister Peter Tücksen eröffnet die heutige Gemeindevertretersitzung nach einem Arbeitsessen um 20.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden recht herzlich. Sein besonderer Gruß gilt Herrn Wehrführer Klaus Lesch und dessen Stellvertreter Jens Tücksen sowie Herrn Wolfgang Paulsen als Projektierer des Bürgersolarparks. Gegen die Einladung vom 28.01.2010, die unter Angabe der Tagesordnung form- und fristgerecht ergangen ist, werden keine Einwände erhoben. Die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt und Nico Wischnewski mit der Protokollführung beauftragt. Zur heutigen Sitzung sind keine weiteren Zuhörer erschienen; ein Vertreter der örtlichen Presse ist nicht zugegen. Auf Antrag von Bürgermeister Tücksen wird die TO einstimmig um den Punkt 10 „Beratung und Beschlussfassung über die III. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Bohmstedt" erweitert. Diese gliedert sich nunmehr wie folgt:
- Einwohnerfragestunde
- Genehmigung der Niederschrift über die Einwohnerversammlung vom 11.11.2009 und über die Gemeindevertretersitzung vom 02.12.2009
- a) Genehmigung von Titelüberschreitungen
b) Bericht über genehmigte Titelüberschreitungen
- Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers sowie Vereidigung und Ernennung
- Beratung und Beschlussfassung über die Begrenzung der Photovoltaikfreiflächennutzung in der Gemeinde Bohmstedt
- Beratung und Beschlussfassung über die während des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Feststellungsbeschluss der Gemeinde Bohmstedt (Solarpark)
- Beratung und Beschlussfassung über die während des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 5 sowie Satzungsbeschluss Gemeinde Bohmstedt (Solarpark)
- Beratung und Beschlussfassung über eine Ausschreibung der Versicherungsleistungen
- Beratung und Beschlussfassung über die Betriebskostenfinanzierung des dänischen Kindergartens
- Beratung und Beschlussfassung über die III. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Bohmstedt
- Berichte aus den Ausschüssen
- Informationen des Bürgermeisters
- Verschiedenes
- Grundstücksangelegenheiten
Zu Punkt 1 der TO:
(Einwohnerfragestunde)
Es ergehen keine Anfragen.
Zu Punkt 2 der TO:
(Genehmigung der Niederschrift über die Einwohnerversammlung vom 11.11.2009 und über die
Gemeindevertretersitzung vom 02.12.2009)
Die Niederschrift über die Einwohnerversammlung vom 11.11.2009 liegt allen Mitgliedern in Ablichtung vor. Auf der Seite 1 muss der TOP 2 dahingehend korrigiert werden, als dass das Projekt nicht mit den aktiven Landwirten sondern mit den nicht befangen Gemeindevertretern abgestimmt wurde. Mit vorstehender Änderung wird die Niederschrift mit 11 Ja-Stimmen genehmigt und unterschrieben.
Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.12.2009 liegt allen Anwesenden in Ablichtung vor. Die Gemeindevertretung kommt mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung überein, die Niederschrift in ihrer ursprünglichen Fassung zu genehmigen.
Zu Punkt 3 der TO:
(Titelüberschreitungen)
Zur heutigen Sitzung liegen keine Titelüberschreitungen vor.
Zu Punkt 4 der TO:
(Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers sowie Vereidigung und Ernennung)
Bürgermeister Peter Tücksen übergibt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an den stellv. Bürgermeister Hans Feddersen. Dieser teilt mit, dass Jens Tücksen auf der vergangenen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bohmstedt zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt wurde. Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Herr Jens Tücksen leistet den Diensteid gem. § 74 LBG und wird unter Aushändigung der Urkunde von Hans Feddersen zum stellv. Gemeindewehrführer ernannt. Bürgermeister Peter Tücksen übernimmt wieder den Vorsitz.
In diesen Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs in Abstimmung mit den Nachbargemeinden Ahrenshöft, Almdorf und Drelsdorf erfolgen solle. Gemeindewehrführer Klaus Lesch bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde und appelliert zur Teilnahme am Feuerwehrball.
Zu Punkt 5 der TO:
(Beratung und Beschlussfassung über die Begrenzung der Photovoltaikfreiflächennutzung
in der Gemeinde Bohmstedt )
Zur Verdeutlichung der Beschlusslage kommt die Gemeindevertretung überein, dahingehend eine Begrenzung der Photovoltaikfreiflächennutzung zu beschließen, als dass sich diese lediglich auf den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikfreiflächennutzung) bezieht. Eine Zersiedelung soll nicht stattfinden.
Beschluss: 11 Ja-Stimmen
Aus der Mitte der Vertretung wird mitgeteilt, dass es im Nachgang zur Versammlung der Einzahler an dem Bürgersolarpark dahingehend in der Bevölkerung zu Irritationen gekommen ist, als dass die Anteilshöhe nunmehr von der Vorgabe der Gemeinde abweicht, die Eigenkapitaleinwerbung durch die Gewährung von Darlehen möglich ist und das Anteile abgetreten werden können. Hierzu sei festzustellen, dass die Anteile unter der von der Gemeinde vorgegebenen Höchstgrenze liegen und erreicht wurde, dass diese zu gleichen Teilen herausgegeben werden. Alles Weitere ist Angelegenheit der Gesellschaft und entzieht sich der gemeindlichen Zuständigkeit.
Für nachfolgende Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurde Gemeindevertreter Jan Andreas Homann mit Schreiben vom 04.02.2010 von der Kommunalaufsicht des Kreises NF zum Beauftragten bestellt. Die Beauftragung umfasst sämtliche Rechte und Pflichten des Organs Bürgermeister, die im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet „Bürgersolarpark Bohmstedt" stehen. Die Stellvertretung wird durch Gemeindevertreter Ralf Kille wahrgenommen.
Zu Punkt 6 der TO:
(Beratung und Beschlussfassung über die während des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Feststellungsbeschluss der Gemeinde Bohmstedt (Solarpark))
und
zu Punkt 7 der TO:
(Beratung und Beschlussfassung über die während des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 5 sowie Feststellungsbeschluss der Gemeinde Bohmstedt (Solarpark))
Jan Andreas Homann übernimmt als von der Kommunalaufsicht des Kreises NF bestellter Beauftragter den Vorsitz und bittet Herrn Wolfgang Paulsen als Projektierer um Erläuterung der eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretung kommt überein, die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt zu beraten und zu beschließen:
a) Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Stellungnahme der Forstbehörde Nord des Landes SH vom 11.01.2010
Die Forstbehörde verweist auf die Stellungnahme vom 09.10.2009 mit dem Inhalt, dass sich am westlichen Rand des Geltungsbereiches zwei Waldflächen der Gemeinde befinden und dass zu diesen entsprechend den Vorgaben für ges. geschützte Biotope in der Regel ein Abstand von 300 m eingehalten werden sollte.
Beschluss: Die Betroffenheit der Waldstücke wird im Umweltbericht diskutiert. Eine konkrete Betroffenheit durch die PV-Anlage ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Einbindung an Dorfanger, vorhandene Wege, Abschirmung durch Knicks) nicht erkennbar. Negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Waldes oder zukünftige Aufforstungen sind nicht erkennbar. Diese Einschätzung wird nach telef. Rücksprache auch von der Forstbehörde geteilt.
Der nach LWaldG vorgegebene Mindestabstand von 30 m ist zu beachten und wird in die Begründung aufgenommen.
2. Stellungnahme des Archäologischen Landesamt SH vom 18.01.2010
Das Archäologische Landesamt hat derzeit keine Bedenken. Es weist jedoch darauf hin, dass bei einem möglichen Fund während der Erdarbeiten die Fachbehörde sofort zu unterrichten und die Fundstelle bis zum Eintreffen zu sichern ist.
Beschluss: Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.
3. Stellungnahme des Sielverbands Bohmstedter Koog vom 13.01.2010
Der Sielverband weist darauf hin, dass auch im Bereich der Ausgleichsflächen die satzungsgemäßen Verpflichtungen zur Duldung der Durchführung der Gewässerunterhaltung und Aufnahme des Mäh- und Räumgutes sowie die Freihaltung eines Streifens von 5,0 m Breite entlang dem Gewässer zur Nutzung durch das Grabenräumgerät erhalten bleiben.
Beschluss: Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.
4. Stellungnahme des Kreises Nordfriesland - Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2010
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass sich um die Fläche geschützte Biotope nach § 25 LNatschG in Form von Knickstrukturen und auf der Fläche zwei weitere Biotope in Form von Kleingewässern befinden. Außerdem löst die Überplanung eines so großflächigen Gebiets ihres Dafürhaltens nach eine Fortschreibung des Landschaftsplans aus.
Darüber hinaus wird hinsichtlich der Berechnung der Ausgleichsflächen darauf hingewiesen, dass eine Bevorratung von Ausgleichsflächen aufgrund des Ausgleichsbedarfs nicht möglich ist. Zur Sicherung der Ausgleichsflächen ist ein städtebaulicher Vertrag beizufügen. Für die Herstellung des Kleingewässers ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Beschluss: Die geschützten Biotope wurden im F- und B-Plan dargestellt und bei der Planung berücksichtigt. Eine unmittelbare Fortschreibung des Landschaftsplans wird nicht für erforderlich gehalten, da im Rahmen der Standortfindung landschaftspflegerische Belange besonders berücksichtigt wurden. Im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Landschaftsplans werden die Inhalte des Standortkonzepts übernommen.
Die Ausgleichsflächenberechung wird wie auch das Erfordernis eines städtebaulichen Vertrages/grundbuchliche Dienstbarkeit wie von der UNB gefordert in die Begründung übernommen. Auf die Antragstellung für die Herstellung des Kleingewässers wird hingewiesen.
5. Stellungnahme des Kreises Nordfriesland - Untere Denkmalschutzbehörde vom 19.01.2010
Die Untere Denkmalschutzbehörde empfiehlt auf das bisher ungestörte Ortsbild im Teilbereich 1 Rücksicht zu nehmen und zum Dorfanger mit Teich und Denkmal einen Mindestabstand von 200 m auszuweisen.
Beschluss: Die Belange des Denkmalschutzes wurden im Umweltbericht diskutiert. Durch den vorhandenen Fahrweg, den vorhandenen Knick sowie die geplante Sukzessionsfläche ist davon auszugehen, dass es zu keinerlei visuellen Beeinträchtigung des Angers mit Teich und Denkmal kommt.
6. Stellungnahme des Kreises Nordfriesland - Bau- und Planungsabteilung - vom 19.01.2010
Die Bau- und Planungsabteilung weist darauf hin, dass es sich bei der Beschränkung der max. von Photovoltaikanlagen überstellbaren Grundflächen um eine Festsetzung nach § 16 BauNVO handelt. Außerdem seien die Festsetzungen nach Ziffer 5.2. und 5.3 zu unbestimmt
Beschluss: Der Verweis auf § 16 BauNVO wird als redaktionelle Änderung aufgenommen. Die Festsetzungen nach Ziffer 5.2 und 5.3. werden durch die detaillierten Angaben in der Begründung hinreichend präzisiert. Die Angaben werden redaktionell auch in der Planzeichnung ergänzt.
7. Stellungnahme des Innenministeriums des Landes SH - Abteilung Landesplanung und Vermessung vom 4.01.2010
Das IM verweist auf die landesplanerische Stellungnahme vom 7.12.2009, insbesondere auf die Anmerkungen zur Standortrechtfertigung. Darin wird empfohlen, im Sinne einer hinreichenden Standortrechtfertigung und vorausschauend im Sinne der Vorbeugung vor einer weiteren Zersiedelung die Begrenzung der Photovoltaiknutzung auf bis zu 10 ha im Bereich der ermittelten Eignungsflächen durch einen Gemeinderatsbeschluss zu bekräftigen.
Beschluss: Es wird von der Gemeindevertretung beschlossen, die Photovoltaiknutzung im Gemeindegebiet auf den Bereich dieser ermittelten Eignungsfläche zu begrenzen.
b) Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplans
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist abgeschlossen. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hat ausgelegen. Nach der Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes stehen keine Ziele der Raumordnung und der Landesplanung entgegen. Von Privatpersonen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Die Umweltprüfung hat kein anderes Ergebnis hervorgebracht. Dem Umweltbericht steht keine Stellungnahme entgegen.
Es beschließt die Gemeindevertretung:
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der heutigen Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.
2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenminister des Landes Schleswig-Holstein zum Genehmigungsverfahren vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend: Peter Tücksen, Hans Feddersen, Bendix Jensen, Andreas Feddersen, Maike Paulsen, Silvia Petersen und Friedrich Petersen.
4 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
c) Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 5
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist abgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 5 hat ausgelegen. Nach der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5 stehen keine Ziele der Raumordnung und der Landesplanung entgegen. Von Privatpersonen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Die Umweltprüfung hat kein anderes Ergebnis hervorgebracht. Dem Umweltbericht steht keine Stellungnahme entgegen.
Es beschließt die Gemeindevertretung:
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der heutigen Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Bohmstedt für ein Gebiet östlich der Straße Böwerweg und südlich der Straßen Langacker und L 273 sowie ein Gebiet südlich des Weges Klummers, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen.
3. Die Begründung einschl. Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 5 nach wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung bekannt zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend: Peter Tücksen, Hans Feddersen, Bendix Jensen, Andreas Feddersen, Maike Paulsen, Silvia Petersen und Friedrich Petersen.
4 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Zu Punkt 8 der TO:
(Beratung und Beschlussfassung über eine Ausschreibung der Versicherungsleistungen)
Auf Amtsebene wurde der Vorschlag unterbreitet, durch eine gebündelte Ausschreibung der Versicherungsleistungen Einsparpotential zu erzielen. Die Ausschreibung erfolgt in Lose, damit eine regionale Vergabe möglich ist. Die Gemeindevertretung kommt mit 11 Ja-Stimmen überein, entsprechend zu verfahren und überträgt dieses auf das Amt.
Zu Punkt 9 der TO:
(Beratung und Beschlussfassung über die Betriebskostenfinanzierung des dänischen Kindergartens)
Allen Mitgliedern des Finanzausschusses liegt eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bredstedt und dem Dänischen Kindergarten vor. Es wurde dahingehend eine Betriebskostenvereinbarung getroffen, als dass bei Kostenerstattungsverpflichtung sich die Erstattungshöhe nach den tatsächlichen Kosten im ADS-Kindergarten richtet. Die Gemeindevertretung kommt überein, sich der Regelung anzuschließen. Sollte jedoch der ev. Vertragskindergarten in Drelsdorf kostengünstiger als der ADS sein, so sind diese Kosten anzusetzen.
Beschluss: 11 Ja-Stimmen
Zu Punkt 10 der TO:
(Beratung und Beschlussfassung über die III. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
der Gemeinde Bohmstedt)
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bohmstedt sieht vor, dass neben der Zahlung einer monatlichen Entschädigung auch eine Entschädigung je Sitzung möglich ist. Durch die III. Nachtragssatzung entfällt ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch für die Teilnahme an Sitzungen, so dass nur noch eine monatliche Entschädigung möglich ist. Die Gemeindevertretung kommt mit 11 Ja-Stimmen überein, die vorstehende Regelung durch den Erlass der III. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung rückwirkend vom 01.01.2010 zu beschließen.
Die III. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
Zu Punkt 11 der TO:
(Berichte aus den Ausschüssen)
a) Bau- und Wegeausschuss:
Ausschussvorsitzender Jan Andreas Homann berichtet u.a. über folgende Arbeiten:
Ø Banketten wurden geschlegelt.
Ø Die Aktion „Schietsammeln" findet dieses Jahr auf einem Samstag statt.
Ø Durch die Verwaltung ist zu klären, welche Art von Motorsägeschein für die Gemeindearbeiter erforderlich ist. Des Weiteren soll ermittelt werden, ob Selbstwerber den entsprechenden Befähigungsschein haben müssen.
b) Kulturausschuss:
Ausschussvorsitzende Silvia Petersen teilt mit, dass im Rahmen des gemeindlichen Dorfabends belegte Brote serviert werden und daher der Eintritt um 1,00 € erhöht werden muss.
c) Die Arbeitssitzung der Gemeindevertretung findet am 01.03.2010 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus statt.
d) Gemeindevertreter Ralf Kille berichtet von der Versammlung des Wasserverbandes Nord in Wallsbüll. Es wurde u.a. berichtet, dass der Trinkwasserpreis unverändert bleibt und die Thematik „CCS-Speicherung" noch aktuell ist.
Zu Punkt 12 der TO:
(Informationen des Bürgermeisters)
Bürgermeister Tücksen informiert über folgende Angelegenheiten:
a) Von der Gemeinde Lütjenholm wurden Schilderpfosten erworben.
b) Der Bericht über die sicherheitstechnische Untersuchung des Spielplatzes liegt vor. Die Mängel werden durch eine zertifizierte Fachfirma beseitigt.
c) Am 16.02.2010 findet eine Versammlung mit den Stadtwerken Schleswig statt.
d) Die Vergütung für Strom aus Photovoltaiktechnik wird sich deutlich reduzieren.
e) Ein Bauhofmitarbeiter der Stadt Bredstedt ist autorisiert, die Untersuchung der Elektrogeräte in öffentlichen Gebäuden vorzunehmen.
Zu Punkt 13 der TO:
(Verschiedenes)
Folgendes wird angesprochen:
a) Für den 21.04.2010 wird eine Gastgebergemeinde für den Ministerpräsidenten gesucht.
b) Wie bereits berichtet, hat am 19.01.2010 die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr getagt.
c) Der Erlass einer Straßenreinigungssatzung soll zu gegebener Zeit diskutiert werden.
d) Vor Errichtung des Bürgersolarparks sind mit der Naturschutzbehörde des Kreises NF die Rodungsarbeiten abzustimmen.
e) Am 20.03.2010 findet der Jubiläumsball des TSV DAB statt.
Folgender Tagesordnungspunkt wird einstimmig unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Zu Punkt 14 der TO:
(Grundstücksangelegenheiten)
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Eine Beschlussbekanntgabe erübrigt sich mangels Zuhörer.
Mit einem Dank für die rege Mitarbeit schließt Bürgermeister Tücksen die heutige Sitzung der Gemeindevertretung um 22.50 Uhr.
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Der Bürgermeister |
F. d. Gemeindevertretung |
Der Protokollführer |
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